Statistik Austria


Seit April 2016 sind alle Bienenstände beim VIS (Veterinärinformationssystem) zu melden.

 

Die Erfassung von Imkern und Imkerinnen, Bienenständen und Bienenbeständen im VIS ist in der Änderung der Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009 (TKZVO-Novelle 2015, BGBl. II Nr. 193 ) vom 8. Juli 2015 geregelt. Weitere Infos zu den verschiedenen Registriermöglichkeiten finden sie hier

 


Meldung der Bienenstandorte

Nach der schriftlichen Verständigung über die Aufnahme ins VIS (=Bekanntgabe der Registrierungsnummer) und die Übermittlung der VIS Zugriffsberechtigung müssen vom Imker bzw. von der Imkerin innerhalb von 30 Tagen die Angaben zu den Bienenstandorten im VIS eingetragen werden.

 

Jede Änderung der Bienenstandorte sowie die Aufgabe eines Standortes müssen  innerhalb der Frist von 7 Tagen im VIS eingetragen werden.

Meldung der Bienenvölker zu den Stichtagen

Zwei Mal pro Jahr muss die aktuelle Anzahl der insgesamt betreuten, besiedelten Bienen­stöcke ins VIS eingetragen werden, und zwar zu den Stichtagen

 

  • 30. April, diese Angabe muss bis spätestens 30. Juni im VIS erfolgen, und zum
  • 31. Oktober, diese Angabe muss bis spätestens 31. Dezember im VIS eingetragen werden.

Die gänzliche Aufgabe der Bienenhaltung ist bis längstens zum 1. April des Folgejahres an das VIS zu melden.